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Willkommen

Ihr Kompetenter Partner für Abschleppdienst - Pannenhilfe und Falschparker

INFO Gebühren werden gem. Art. 164 OR, per Zession direkt vom Falschparker eingefordert. Immer für Sie da und Einsatzbereit. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung.

Falschparker abschleppen, ohne Vorkasse!

Es steht ein Falschparker auf Ihren Parkplatz, Ihrem Grundstück oder in Ihrer Ein- oder Ausfahrt. Ärgern Sie sich nicht weiter über die Parksünder, sondern handeln Sie!

Wir schleppen das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug ab und rechnen die Kosten direkt mit dem Falschparker ab.

Sie müssen NICHT in Vorkasse gehen. Nach nur 2 bis 3 Abschleppmaßnahmen werden die Falschparker Ihren Parkplatz meiden und Sie können wie gewohnt Ihren Parkplatz nutzen.

Die Abschleppkosten fordern wir zu 100% vom Falschparker ein, so dass Sie nicht in Vorkasse treten müssen und auch im Nachhinein nicht von einer Rechnung überrascht werden.

Wann kann ich kostenlos abschleppen lassen!

Sobald Ihr Parkplatz, Ihr Grundstück oder Ihre Ein- oder Ausfahrt zugeparkt ist haben Sie das Recht, den Parksünder sofort abschleppen zu lassen.

So einfach geht`s

Ihr Parkplatz oder Grundstück ist widerrechtlich blockiert oder zugeparkt.

Erstellen Sie ein Lichtbild von der Parksituation, wo das Kennzeichen, die Automarke zu erkennen ist.

Rufen Sie uns an, wir kommen sofort und entfernen das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug.

Wir informieren die Polizei über den Abschleppvorgang und über die Adresse der Verwahrung des Fahrzeugs, so dass der Parksünder erfährt, wo sein Fahrzeug zur Abholung bereit steht.

Sie als Auftraggeber müssen nicht in Vorkasse gehen und müssen das Geld auch nicht mühsam Einklagen. Wir rechnen die Abschleppkosten direkt mit dem Falschparker ab.

Ihre Vorteile:

Wir kommen sofort und entfernen das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug.

Auch wenn der Falschparker vor unserem Eintreffen weggefahren ist, müssen Sie die Abschleppkosten nicht bezahlen.

Wir fordern die Gebühr für die Abschleppmassnahme vom Falschparker ein, und Sie müssen nicht in Vorkasse treten und das Geld mühsam einklagen.

Nach nur 2 – 3 Abschleppmaßanhmen meiden Falschparker Ihren Parkplatz.

Wir schleppen Falschparker in Zürich und Aargau ab. Wenn Sie einen Falschparker abschleppen lassen möchten, zeigen wir Ihnen kurz unser Einsatzgebiet auf.

Falschparker können Sie von uns abschleppen lassen in:

Zürich, Winterthur, Bülach, Wetzikon, Wädenswil, Affoltern am Albis, Wohlen, Lenzburg, Baden.

Falschparker abschleppen, ohne Vorkasse!

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